Lebenslagen
     Arbeit und Beruf
          1. Arbeitsuche
               1.3. Arbeiten im Ausland

1.3.1. Arbeiten in der EU

Aufenthaltsrecht

Wenn Sie Unionsbürger sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates anmelden. Die Behörde bescheinigt Ihnen, dass Sie Ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind. Sie kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind, hängt vom Status des Unionsbürgers ab (z.B. Selbstständiger oder Angestellter).

Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbstständiger oder Angestellter.

Die Internetseite EURES hält für Arbeitsuchende und Arbeitgeber der EU Informationen und Ratschläge bereit, die dazu verhelfen sollen, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern.

Arbeitserlaubnis

Unionsbürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte oder Selbstständige zu arbeiten.

Eine Ausnahme gilt für Bürger der neuen EU-Staaten (ausgenommen Malta und Zypern). Für sie wird der Zugang zu den Arbeitsmärkten einiger der ursprünglichen EU-Mitgliedsländer für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren eingeschränkt sein. Umgekehrt kann in diesen neuen EU-Staaten während der Übergangszeit auch für Unionsbürger aus den alten EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Informationen über die nationalen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in den einzelnen Beitrittsländern können bei den Botschaften der jeweiligen Beitrittsländer eingeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA). Neben allgemeinen Informationen zum Thema "Arbeiten im Ausland" finden Sie dort auch konkrete Länderinformationen. Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU bietet der Bürger-Informationsservice der Europäischen Kommission " Dialog mit den Bürgern".

Die Berufsinformationszentren halten Europa-Mappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung.

Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus gibt es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt heraus. Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes.

Sozialleistung und Sozialversicherung

Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden.

Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren.

Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) und der Deutschen Rechtenversicherung Bund. Informationen bezüglich der Sozialversicherungssysteme einzelner Länder finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA) unter "Länderinformationen/Soziale Sicherung".